Über die DGNLeitlinienPublikationenLinksKongressInternSuche
 
Übersicht und Suchen in den Leitlinien
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
Leitlinien: A
Leitlinien: B - E
Leitlinien: F - L
Leitlinien: M
Leitlinien: N - P
Leitlinien: Q - S
Leitlinien: T - Z
Patientenleitlinien
Leitlinien die unter Beteiligung der DGN entstanden sind
"Conflict of Interest" (COI) Erklärung

Vorwort zu den Leitlinien der DGN

 

Leitlinien sind Handlungsanleitungen für die Diagnostik und Therapie einer Erkrankung oder eines Symptomkomplexes. In Zeiten Evidenz-basierter Medizin sowohl im Bereich Diagnostik wie im Bereich Therapie werden sie im klinischen Alltag immer wichtiger. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat daher eine Kommission berufen, die bis Ende 2001 insgesamt 27 Leitlinien der Entwicklungsstufe 2 entwickelt hatte und die auf den Web-Seiten der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nachzulesen sind. Der Kommission gehörten bis zu diesem Zeitpunkt an: P. Berlit, Essen, V. Hömberg, Düsseldorf, H. Ch. Hopf, Mainz, Th. Klockgether, Bonn, C. H. Lücking, Frei-burg, U. Meier, Grevenbroich, H. Prange, Göttingen und A. Sträube, München. Federführend war Prof. Dr. med. Klaus Kunze, ehem. Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf. Diese Kommission hatte selbst alle Leitlinien verfasst. Angesichts der Fülle neuer Entwicklungen entschloss sich der Vorstand der DGN Ende 2001, das Verfahren zu ändern und eine neue Leitlinienkommission einzurichten, deren Aufgabe es ist, die einzelnen Leitlinien an Experten-Gruppen zu vergeben und die eingegangenen Leitlinien dann kritisch zu korrigieren und zur Veröffentlichung vorzubereiten.

Die neue Kommission setzt sich zusammen aus H.C. Diener, Essen (Vorsitz) W. Hacke, Heidelberg, W. Oertel, Marburg, P. Rieckmann, Würzburg, A. Hufnagel, H. Reich-mann, Dresden, W. Prange, Göttingen, C.-W. Wallesch, Magdeburg, M. Weller, Tübingen, P. Berlit, Essen (für die leitenden Krankenhausärzte) und U. Meier, Grevenbroich (für den Berufsverband.

 

Wir sind diesmal wie folgt vorgegangen:

1. Zunächst wurden alle Ordinarien für Neurologie, die Chefärzte für Neurologie und der Berufsverband der Neurologen angesprochen und gebeten, Vorschläge zu machen, welche Krankheitsbilder im Rahmen von neurologischen Leitlinien behandelt werden sollten. Auf diese Art kamen 91 Vorschläge zusammen.

2. In einem nächsten Schritt wurde derselbe Personenkreis erneut angesprochen mit der Bitte, Personen zu benennen, die für die Mitarbeit an einer Leitlinie gewonnen werden könnten. Aus dem Kreis der genannten Personen wurde dann durch die Kommission Leit-

linien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie der oder die jeweils Federführende für die entsprechende Thematik benannt.

3. Im Herbst 2001 wurden die 91 Federführenden von ihrem Auftrag, eine Leitlinie zu entwickeln, benachrichtigt und gebeten, eine S2-Leitlinie mit Evidenz-Basierung bis zum Mai 2002 zu entwickeln.

4. Jeder der Leitlinienentwürfe wurde von der Kommission korrigiert und überarbeitet und anschließend dem Vorstand der DGN zur Verabschiedung vorgelegt.

5. Einige Leitlinien, bei denen es Überschneidungen mit Nachbargebieten gibt, wurden die entsprechenden Fachgesellschaft wie beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie oder die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie angeschrieben und gebeten, aus ihrem Kreise Personen zu benennen, die an der Leitli-nien-Entwicklung teilnehmen. Auf diese Weise konnten wir erreichen, dass ein Teil der Leitlinien mit den Nachbardisziplinen abgestimmt ist.

Die neueste Version der Leitlinien, bei denen es schon bei der Entwicklung der entsprechenden Leitlinie deutliche Kontroversen gab, haben wir in vorläufiger Form in den Zeitschriften Aktuelle Neurologie, Nervenarzt, Stroke News oder Kopfschmerz News publiziert, um aus dem Kreis der Leser dieser Zeitschriften Feedback zur Verbesserung der entsprechenden Leitlinie zu erhalten.

Die aktuellen Versionen der Leitlinien sollen zeitgleich im September 2002 auf der web-page der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (www.dgn.org) und auf der web-page der AWMF bekannt gemacht werden. Zur selben Zeit erscheinen die Leitlinien, die fertiggestellt sind, in einem Sonderband der Referenzreihe Neurologie im Thieme-Verlag. Wir werden in Zukunft alle 2 Jahre die Leitlinien in überarbeiteter Form in beiden Medien, in Druckform und Internet zur Verfügung stellen. Veränderungen gegenüber der jeweiligen Vorauflage werden in Zukunft farblich gekennzeichnet sein, so dass ein rasches Erkennen der Dinge, die sich geändert haben, möglich ist.

Die Kommission ist sich bewusst, dass Leitlinien diagnostische und therapeutische Frage nur prototypisch vorgeben können. Für viele Situationen liegt keine ausreichende Evidenz vor. Die Autoren der Leitlinien haben das Evidenzniveau der Kernaussagen jeweils bewertet. Die Kommission betont, dass Leitlinien nicht mit verbindlichen Richtlinien, deren Einhaltung dann auch justiziabel ist, verwechselt werden dürfen.

Es muss offen bleiben, ob Gerichte der Kommission in der Bewertung der Leitlinien stets folgen. Ärztliches Handeln und Unterlassen muss in jedem Fall begründet werden können, die gilt auch für das Befolgen oder Nichtbefolgen von Leitlinien wie den hier vorgestellten.

Für das Jahr 2003 ist geplant, große Themen wie Demenz, Migräne, Epilepsie, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Idiopathisches Parkinsonsyndrom zu S3-Linien weiterzuentwickeln. Dies erfolgt dann in Absprache mit den entsprechenden Fachgesellschaften wie der Deutschen MS-Gesellschaft, der Deutschen Parkinson-Gesellschaft, der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und der NOA.

 

Essen und Heidelberg, im Juni 2002

H.C.Diener

Vorsitzender der Leitlinien

Kommission der DGN

 

W. Hacke

1. Vorsitzender der DGN

 

 

 

Die in den Leitlinien verwendeten Symbole haben folgende Bedeutung:

 

Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch mehrere adäquate, valide klinische Studien (z.B. randomisierte klinische Studien) bzw. durch eine oder mehrere valide Metaanalysen oder systematische Reviews. Positive Aussage gut belegt.

 

Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch zumindest eine adäquate, valide klinische Studie (z.B. randomisierte klinische Studie). Positive Aussage belegt.

 

Negative Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch eine oder mehrere adäquate, valide klinische Studien (z. B. randomisierte klinische Studie), durch eine oder mehrere Metaanalysen bzw. systematische Reviews. Negative Aussage gut belegt.

 

Es liegen keine sicheren Studienergebnisse vor, die eine günstige oder ungünstige Wirkung belegen. Dies kann bedingt sein durch das Fehlen adäquater Studien, aber auch durch das Vorliegen mehrerer, aber widersprüchlicher Studienergebnisse.



Empfehlungsstärken
A Hohe Empfehlungsstärke aufgrund starker Evidenz oder bei schwächerer Evidenz aufgrund besonders hoher Versorgungsrelevanz
B Mittlere Empfehlungsstärke aufgrund mittlerer Evidenz oder bei schwacher Evidenz mit hoher Versorgungsrelevanz oder bei starker Evidenz und Einschränkungen der Versorgungsrelevanz
C Niedrige Empfehlungsstärke aufgrund schwächerer Evidenz oder bei höherer Evidenz mit Einschränkungen der Versorgungsrelevanz

 

Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der Evidenzstärke die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.

 

 

Die "Leitlinien" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird, darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass die Autoren große Sorgfalt darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entspricht.
Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann von der DGN jedoch keine Gewähr übernommen werden. Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung der Beipackzettel der verwendeten Präparate und gegebenenfalls nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen gegenüber der Angabe in diesem Buch abweicht. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig bei selten verwendeten Präparaten oder solchen, die neu auf den Markt gebracht worden sind. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Autoren und die DGN appellieren an jeden Benutzer, ihm etwa auffallende Ungenauigkeiten der DGN mitzuteilen.

Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.