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Pseudotumor-cerebri-Syndrom/Idiopathische intrakranielle Hypertension (IIH)Was gibt es Neues?Topiramat ist eine mögliche medikamentöse Alternative zu Azetazolamid mit dem möglichen zusätzlichen günstigen Effekt der Gewichtsreduktion. Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Definition/Leitsymptome/PathophysiologieDas Pseudotumor-cerebri-Syndrom ist Ausdruck einer Liquordrucksteigerung ohne Nachweis einer intrakraniellen Raumforderung bzw. ohne Nachweis eines Hydrozephalus. Klinische Leitsymptome sind die Folgen einer diffusen intrakraniellen Drucksteigerung:
Man unterscheidet sekundäre Formen des Pseudotumor-cerebri-Syndroms (z. B. bei Sinusvenenthrombose, medikamentös bedingt) von der idiopathischen Form (engl. Idiopathic Intracranial Hypertension: IIH). Obwohl pathogenetisch wahrscheinlich heterogen ist die Erhöhung des venösen Drucks (Abflusswiderstand) ein gut gesichertes pathogenetisches Prinzip. Dies scheint bei der sekundären Variante bei SVT, aber auch bei der idiopathischen Form (dort möglicherweise mit verursacht durch Adipositas) relevant zu sein. Während die o.g. klinischen Leitsymptome das Syndrom identifizieren, dient die weitergehende Diagnostik dem Ausschluss bzw. der Identifikation von Ursachen einer sekundären Form des Pseudotumor-cerebri-Syndroms. Diagnostische Kriterien für die idiopathische Variante (IIH) sind (Friedman u. Jacobsen 2004):
UntersuchungenNotwendig
Im Einzelfall erforderlichBei unklaren MRT-/MRA-Befunden (im Hinblick auf eine SVT) bzw. bei Kontraindikationen für ein MRT kann eine konventionelle Angiographie mit Erfassung der Zirkulationszeit oder eine venöse CT-Angiographie weiterführen. TherapieFür die sekundären Formen ist die offensichtlich wichtigste Maßnahme die Behandlung der Grunderkrankung (z. B. Antikoagulation bei Sinusvenenthrombose, siehe diesbezügliche Leitlinie, bzw. Absetzen der auslösenden Medikation). Die folgenden Überlegungen/Empfehlungen, die sich auf die idiopathische Form beziehen, können aber in Einzelfällen auf sekundäre Formen übertragen werden, insbesondere wenn die Behandlung der Grunderkrankung nicht bzw. nicht schnell genug möglich ist. Therapie des IIHEs gibt keine durch randomisierte Studien gesicherte Therapie. Alle Therapieempfehlungen basieren auf mehr oder wenig gut kontrollierten, relativ kleinen Fallserien bzw. auf pathophysiologischer Plausibilität ( IIH ohne Fokalneurologie: Wenn „lediglich“ Kopfschmerzen und allenfalls eine gering ausgeprägte Stauungspapille vorliegen, aber keine Sehstörung (Perimetrie!), keine ausgeprägte Stauungspapille und keine Abduzensparese nachgewiesen werden können:
IIH mit mittelgradig ausgeprägter Fokalneurologie (Visusminderung) und/oder mittelgradig ausgeprägte StP ohne rasche Progedienz: Zusätzlich zu 1. und 2.:
IIH mit schwerer und/oder rasch progredienter Visusminderung: Zusätzlich zu 1., 2. und 3.: Bei schweren Formen des IIH und Versagen der oben genannten Maßnahmen kann eine interne Liquorableitung (Shunt) erwogen werden. Die häufigste Form der Liquorableitung, die in der Literatur bei dieser Indikation beschrieben wurde, der lumboperitoneale Shunt (z. B. Burgett et al. 1997, Rosenberg et al. 1993), ist mit einer hohen Komplikationsrate assoziiert. Die neben Fehlfunktionen, die zu Shuntrevisionen führen, häufigste Komplikation (bis zu 21%) ist ein Liquorunterdruck-Kopfschmerz. Wichtige Nebenwirkungen sind außerdem eine akquirierte Chiari-Fehlbildung (verhinderbar durch Schwerkraftventile) sowie radikuläre Reizsymptome. Die frühere Bevorzugung des lumboperitonealen Shunts über ventrikuläre Ableitungen ist unter anderem durch die beim Pseudotumor meist engen Ventrikel und dadurch bedingte relativ häufige Katheterfehlplatzierungen zu erklären. Mit heute verbesserter Technik (Neuronavigation, Stereotaxie) verliert dieses Argument an Bedeutung (Tulipan et al. 1998). Wir würden deswegen heute eine ventrikuläre Ableitung bevorzugen. Zwar wird in der Literatur keine einheitliche Liquordruckgrenze angegeben, die sonst übliche Liquordruckgrenze bei einem ICP von 220 mm Wassersäule scheint aber auch hier sinnvoll ( Bei schwerer und rasch progredienter Visusminderung gibt es die (letzte) Option der mikrochirurgischen Dekompression des N. opticus (Banta u. Farri 2000). Allerdings muss hier angemerkt werden, dass die positiven Literaturberichte weiterhin kontrovers diskutiert werden und eigenen Erfahrungen nicht entsprechen ( Experimentell
Ambulant/StationärZur Liquordiagnostik wie auch zur therapeutischen Liquorpunktion ist in der Regel ein stationärer Aufenthalt erforderlich. Eine stationäre Aufnahme ist notwendig bei erheblicher Visusminderung und operativer Behandlung. Bei leichten Verläufen und ohne rasche Progredienz sind Diagnostik/Therapie ansonsten ambulant durchführbar. Kooperationspartner und SponsorenDiese Leitlinie entstand ohne Einflussnahme oder Unterstützung durch die Industrie. Die Kosten wurden von der DGN getragen. Es gibt keine Interessenskonflikte. ExpertengruppePD Dr. A. Aschoff, Neurochirurgische Klinik, Universität Heidelberg Prof. Dr. med. R. Haberl, Neurologische Klinik, Klinikum Harlaching, München Prof. Dr. med. A. Unterberg, Neurochirurgische Klinik, Universität Heidelberg Prof. Dr. med. A. Villringer, Neurologische Klinik, Charité-Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. med. O. W. Witte, Neurologische Klinik, Universität Jena Prof. Dr. C. med. Zimmer, Neuroradiologie, Technische Universität München Federführend: Prof. Dr. med. A. Villringer, Charité, Humboldt-Universität zu Berlin, e-mail: arno.villringer@charite.de Literatur1. Banta, J. T., B. K. Farri (2000): Pseudotumor cerebri and optic nerve sheath decompression. Ophtalmology 107, 1907–1912. 2. Burgett, R. A., V. A. Purvin, A. Kawasaki (1997): Lumboperitoneal shunting for pseudotumor cerebri. Neurology 49, 734–739. 3. Friedman, D. I., D. M. Jacobson (2004): Idiopathic Intracranial Hypertension. J. Neuro-Ophtalmol. 24, 138–145. 4. Higgins, J. N., C. Cousins, B. K. Owler, N. Sarkies, J. D. Pickard (2003): Idiopathic intracranial hypertension: 12 cases treated by venous sinus stenting. J. Neurol. Neurosurg. Psychiatry 74, 1662–1666. 5. Kupersmith, M. J., L. Gamell, R. Turbin, V. Peck, P. Spiegel, M. Wall (1998): Effects of weight loss on the course of idiopathic intracranial hypertension in women. Neurology 1094–1098. 6. McGirt, M. J., G. Woodworth, G. Thomas, N. Miller, M. Williams, D. Rigamonti (2004): Cerebrospinal fluid shunt placement for pseudotumor cerebri-associated intractable headache: predictors of treatment response and an analysis of long-term outcomes. J. Neurosurg. 101, 627–632. 7. Pagan, F. L., L. Restrepo, M. Balish, H. S. Patwa, S. Houff (2002): A new drug for an old condition? Headache 42, 695–696. 8. Rosenberg, M. L., J. J. Corbett, C. Smith, J. Goodwin, R. Sergott, P. Savino, N. Schatz (1993): Cerebrospinal fluid diversion procedures in pseudotumor cerbri. Neurology 43, 1071–1072. 9. Sugerman, H. J., W. L. Felton III, A. Sismanis, B. H. Saggi, J. M. Soty, C. Blocher, A. Marmarou, R. G. Makhoul (2001): Continuous negative abdominal pressure device to treat pseudotumor cerebri. Int. J. Obes. Relat. Metab. Disord. 25, 486–490. 10. Tulipan, N., P. J. Lavin, M. Copeland (1998): Stereotactic ventriculoperitoneal shunt for idiopathic intracranial hypertension: technical note. Neurosurgery 43, 175–176. 11. Wall, M., D. George (1991): Idiopathic intracranial hypertension. A prospective study of 50 patients. Brain 114, 155–180.
Die in den Leitlinien verwendeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Empfehlungsstärken
Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der Evidenzstärke
die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen
Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder
ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die "Leitlinien" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen.
Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird,
darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass die Autoren große Sorgfalt
darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung
des Werkes entspricht. Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
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