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Diagnostische LiquorpunktionDie wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
EinführungDie diagnostische Liquorpunktion hat einen wichtigen Stellenwert in der Differenzialdiagnose vieler neurologischer Erkrankungen. Die Indikationsstellung setzt die sorgfältige klinische Untersuchung und eine Nutzen-Risiko-Abwägung voraus. Die Kontraindikationen der Liquorpunktion sind zu beachten und durch geeignete Untersuchungen auszuschließen. Ziele und AnwendungsbereichZiel dieser Leitlinie ist die Standardisierung der diagnostischen Liquorpunktion. Die Leitlinie ist evidenzbasiert und berücksichtigt folgende Leitlinien und Empfehlungen: Practice Parameters der American Academy of Neurology (Evans et al. 2000 für das Therapeutics and Technology Assessment Subcommittee of the American Academy of Neurology). Definition des Anwendungsbereichs (Zielgruppe) Diese Leitlinie wendet sich an Ärzte, die diagnostische Liquorpunktionen durchführen. Zusammenfassung der Empfehlungen
Vorgehensweise und EvidenzenAufklärung Die Entnahme des Liquor cerebrospinalis setzt die Einverständniserklärung des einwilligungsfähigen Patienten voraus. Die Aufklärung sollte grundsätzlich schriftlich und nach ausreichender Bedenkzeit erfolgen. Das Vorgehen unterscheidet sich in Abhängigkeit von der Indikationsstellung zur Punktion und ist außerdem abhängig von der Bewusstseinslage des Patienten. Sofern die gesetzlich vorgesehene Bedenkzeit aus klinischen Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies gesondert zu vermerken. Besteht bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten eine vitale Indikation zur Liquorentnahme, ist dies ebenfalls zu vermerken. Der durchführende Arzt hat in diesem Fall die Indikationsstellung ebenfalls zu dokumentieren. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es für die Indikationen der Liquorpunktion landesspezifische Rechtsauffassungen hinsichtlich der Indikation gibt. Wir verweisen auf die aktuelle juristische Rechtsprechung. Die Aufklärung des Patienten sollte folgende Inhalte umfassen:
Bei der Durchführung einer Subokzipitalpunktion ist zusätzlich hinzuweisen auf:
Für die Aufklärung stehen vorgefertigte Aufklärungsbögen zur Verfügung, die kommerziell erhältlich sind. Technische Durchführung der LiquorpunktionAllgemeines Die Punktion sollte durch einen erfahrenen Arzt oder unter Aufsicht eines erfahrenen Arztes durchgeführt werden. Die üblichen Maßnahmen zur Desinfektion und Hygiene sind einzuhalten (Robert Koch Institut 1997). Dazu zählen:
Eine Kontamination der Kanüle ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Dazu zählt:
In der Literatur wird die Notwendigkeit des Tragens einer Gesichtsmaske bei der Durchführung einer Lumbalpunktion kontrovers beurteilt (Baer 2000, Gelfand u. Cook 1996, Moen 1998, Schneeberger et al. 1996). Prospektive Studien zu dieser Frage sind nicht durchgeführt worden, es finden sich jedoch zahlreiche Fallbeschreibungen iatrogen induzierter Meningitiden in der Literatur. Molekulargenetische Untersuchungen wiesen nach, dass die Infektion durch Keime erfolgte, die sich in der Mundhöhle der durchführenden Ärzte nachwiesen ließen (Veringa et al. 1995). Die Fallberichte deuten darauf hin, dass die Inzidenz iatrogener Infektionen mit der Injektion von diagnostischen (Myelographie) oder therapeutischen Lösungen (Chemotherapie, Lokalanästhesie) wächst. Unter pathogenetischen Gesichtspunkten wird die Wahrscheinlichkeit außerdem mit dem Vorliegen eines respiratorischen Infekts beim Punktierenden und dem Sprechen bei der Durchführung einer Liquorpunktion in Verbindung gebracht (Baer 2000). Hieraus ergibt sich die Empfehlung, dass unter folgenden Bedingungen eine Gesichtsmaske getragen werden sollte:
Lokalanästhesie Die Entscheidung zur lokalen Anästhesie muss individuell getroffen werden. Die Lokalanästhesie sollte mit ca. 2 ml einer 1–2%igen Lidocainlösung erfolgen. Die Lokalanästhesie sollte oberflächennah erfolgen, eine Punktion des Spinalkanals ist unbedingt zu vermeiden. Punktionsnadel Die Auswahl der Punktionsnadel beeinflusst nach verschiedenen Studien (Klasse I und II) das Auftreten postpunktioneller Komplikationen (Halpern u. Preston 1994, Dieterich u. Perkin 1996, Tourtellotte et al. 1972, Lybecker et al. 1990, Dittmann et al. 1988, Carson u. Serpell 1996). Das Risiko postpunktioneller Kopfschmerzen steigt mit zunehmendem Nadeldurchmesser bei Verwendung konventioneller Nadeln. Die Inzidenz postpunktioneller Kopfschmerzen für verschiedene Nadeldurchmesser wird angegeben mit
Die Auswahl der geeigneten Nadel muss das Risiko postpunktioneller Komplikationen gegen den Nachteil der notwendigen Punktionszeit abwägen. Vor diesem Hintergrund stellen Punktionsnadeln mit einem mittleren Durchmesser einen sinnvollen Kompromiss dar (Carson u. Serpell 1996). Punktionsnadeln mit einem kleineren Durchmesser verzögern die Durchführung der Lumbalpunktion und beeinflussen den gemessenen Liquordruck, da durch den geringen Querschnitt die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt wird. Die Studien zur Auswahl der Punktionsnadel (traumatisch – atraumatisch) zeigen keine übereinstimmenden Ergebnisse für die Frage nach dem Auftreten postpunktioneller Kopfschmerzen bei diagnostischen Lumbalpunktionen (Sharma et al. 1995, Braune u. Huffmann 1992, Muller et al. 1994). Anästhesiologische Studien zeigen eine gewisse Überlegenheit atraumatischer Nadeln (Klasse I; Halpern u. Preston1994). Strupp und Mitarbeiter (2001) führten eine doppelblinde Untersuchung an 230 Patienten durch, die die Inzidenz postpunktioneller Beschwerden bei Verwendung unterschiedlicher Nadeln untersuchte (Klasse III). 24,4% der Patienten, die mit einer „traumatischen Nadel“ punktiert wurden, zeigten postpunktionelle Kopfschmerzen, während in der atraumatisch punktierten Gruppe nur 12,2% postpunktionelle Kopfschmerzen entwickelten (p < 0,05). Bei Wahl der Sprotte-Nadel ist ein Introducer zu verwenden. Dieser ist an der vorgesehenen Stelle zu applizieren. Bei einem gewissen Prozentsatz kann die Lumbalpunktion mit der Sprotte-Nadel allerdings nicht erfolgreich durchgeführt werden, und es muss eine traumatische Nadel gewählt werden (Jager et al. 1993). Ein weiterer Nachteil besteht in der eingeschränkten Möglichkeit, die vorgewählte Punktionsrichtung zu wechseln. Der Bruch einer Sprotte-Nadel ist beschrieben (Benham 1996, Lipov et al. 1994, Yokoyama 1994). Aus diesen Gründen kann zur Zeit keine verbindliche Empfehlung für die Wahl einer bestimmten Punktionsnadel ausgesprochen werden. Vor dem Entfernen der Nadel sollte die Führungsnadel wieder eingeführt werden. Nach Untersuchungen von Strupp und Mitarbeitern (1998) (·) senkt die Wiedereinführung der Führungsnadel vor dem endgültigen Entfernen der Punktionsnadel das Risiko eines postpunktionellen Kopfschmerzes. Die Untersuchung wurde mit einer Sprotte-Nadel durchgeführt, es ist aber davon auszugehen, dass dies auch für die traumatische Nadel zutrifft. Die Nadelöffnung der Punktionsnadel sollte so eingestellt werden, dass sie parallel zum Verlauf der Durafasern gerichtet ist (ÝÝ). Es liegen mehrere Studien vor, die die Inzidenz postpunktioneller Kopfschmerzen mit der Einstichrichtung der Nadelöffnung in Verbindung bringen (Lybecker et al. 1990, Mihic 1985, Norris et al. 1989, Tarkkila et al. 1989, Flaatten et al. 1998). Dabei ist die Punktionsnadel so einzustechen, dass eine gedachte plane Ebene auf der angeschrägten Nadelöffnung in axialer Richtung verläuft und damit auch parallel zu den Durafasern. Diese Maßnahme senkt die Inzidenz postpunktioneller Kopfschmerzen um bis zu 50% (Lybecker et al. 1990, Mihic 1985, Norris et al. 1989, Tarkkila et al. 1989, Flaatten et al. 1998) (··). Sollte die Indikation zu einer Liquordruckmessung bestehen, so ist diese unmittelbar im Anschluss an die Lumbalpunktion durchzuführen. Wie bereits ausgeführt, ist die Liquordruckmessung im Liegen vorzunehmen. Hierbei ist auf Sterilität zu achten. Normwerte für den Liquordruck in liegender Position betragen 60–300 mm H2O. Pulssynchron treten Pulsationen von 2–5 mm, im Liegen von 4–10 mm auf. Im Anschluss an eine eventuelle Liquordruckmessung können beim Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken bis zu 15 ml Liquor entnommen werden. Bei speziellen Fragestellungen wird es unter Umständen notwendig sein, eine größere Menge Liquor zu entnehmen. Diese Menge hat keinen Einfluss auf das Auftreten einer postpunktionellen Kopfschmerzsymptomatik (Kuntz et al. 1997). Die Liquorentnahme solle nach Möglichkeit als 3-Gläser-Probe erfolgen, um artifizielle Blutbeimengungen von pathologischen Blutbeimengungen zu differenzieren. Punktionsort Lumbalpunktion Die Lumbalpunktion wird zwischen dem 3. und 5. Lendenwirbeldornfortsatz durchgeführt. Eine Punktion oberhalb LK 2/3 sollte aufgrund der anatomischen Gegebenheiten (Conus medullaris reicht in 94% der Fälle bis LWK 1/2) vermieden werden. Die Punktion kann im Liegen oder Sitzen erfolgen. Sofern eine Liquordruckmessung vorgesehen ist, sollte sie in liegender Position erfolgen. Bei der Punktion ist nach Möglichkeit eine Kyphosierung der Wirbelsäule in ihrem unteren Abschnitt anzustreben. Subokzipitale Punktion Bei der subokzipitalen Punktion werden zwei Zugangswege unterschieden: der zisternale und der laterale Zugang. Der zisternale Zugang (mediale subokzipitale Punktion) kann sowohl im Liegen als auch im Sitzen erfolgen. Es ist auf eine ausreichende Fixierung des Patienten zu achten. Die Untersuchung sollte von mit der Untersuchungstechnik vertrauten Ärzten durchgeführt werden. Einzelheiten zur technischen Durchführung sind der Fachliteratur zu entnehmen. Beim lateralen Zugang (laterale Zervikalpunktion), der generell als sicherer subokzipitaler Zugangsweg gesehen wird, sollte unter radiologischer Kontrolle vorgegangen werden. Auch diese Punktion sollte von mit der Methode vertrauten Ärzten durchgeführt werden. Für technische Einzelheiten verweisen wir auf die Fachliteratur. Ventrikelpunktion Die Ventrikelpunktion erfolgt im Rahmen eines operativen Eingriffs. Hauptindikationsgebiete der Ventrikelpunktion stellen insbesondere therapeutische Maßnahmen dar sowie Verlaufsuntersuchungen. Kontraindikation Vor der Durchführung der Liquorpunktion sind verschiedene Kontraindikationen auszuschließen. Entzündungen Sowohl oberflächliche oder tiefe Entzündungen der Haut bzw. der Unterhaut, aber auch Entzündungen der Muskulatur im Bereich der Punktionsstelle sind eine Kontraindikation für die Liquorpunktion. Blutungsneigung Gerinnungsstörungen, die sich auf eine Reduktion der Thrombozytenzahl zurückführen lassen, stellen bei Thrombozytenzahlen unter 50000/µl eine relative und unter 20000/µl eine absolute Kontraindikation dar. Bei Thrombozytenzahlen unter 20000 /µl sollten vor einer Lumbalpunktion grundsätzlich Thrombozyten substituiert werden. In dem Bereich zwischen 20000–50000 /µl ist mit einer erhöhten Komplikationsrate zu rechnen. Auch hier muss über eine Thrombozytensubstitution nachgedacht werden. Bei einer therapeutisch induzierten Blutungsneigung ist eine Normalisierung der Gerinnungsparameter vor Durchführung der Liquorpunktion anzustreben. Marcumarisierte Patienten sind übergangsweise auf Heparin umzustellen. In Notfällen kann eine Normalisierung der Blutgerinnung durch Gabe von PPSB versucht werden. Der Quickwert sollte in diesem Fall mindestens 50% betragen. Eine Heparinisierung sollte frühestens zwei Stunden nach Durchführung der Punktion fortgeführt werden. Das Absetzen von thrombozytenfunktionshemmenden Medikamenten vor der Durchführung einer diagnostischen Punktion ist nicht erforderlich. Hirndruck Besteht der Verdacht auf einen erhöhten Hirndruck mit Einklemmungsgefahr bei lumbaler Druckentlastung, so muss dieser vor Durchführung der Liquorpunktion ausgeschlossen werden. Als Methode der Wahl gilt hierbei das CCT. Kontraindikationen ergeben sich bei folgenden bildmorphologischen Zeichen: • Raumforderungen im Bereich der hinteren Schädelgrube, • Zeichen der axialen Druckerhöhung mit Verschwinden suprachiasmaler oder zirkummesenzephaler Zisternen, • Mittellinienverlagerung unter die Falx cerebri (Gower et al. 1987). Der Nachweis eines Papillenödems vor Durchführung der Liquorpunktion ist von eingeschränkter Aussagekraft. So ergibt sich beispielsweise aus dem Nachweis eines Papillenödems beim Pseudotumor cerebri keine Kontraindikation für die Punktion. Indikation Die Liquorpunktion wird sowohl unter diagnostischen als auch unter therapeutischen Gesichtspunkten durchgeführt, z. B. beim Hydrocephalus aresorptivus. In den entsprechenden Leitlinien finden sich weitere Hinweise. Der hier vorgestellte Leitfaden bezieht sich auf die diagnostische Lumbalpunktion. Die Indikation zur Lumbalpunktion ergibt sich aus der klinischen Fragestellung. In Abhängigkeit von dieser sind der Zeitpunkt der Untersuchung und die Auswahl der zu bestimmenden biochemischen Parameter festzulegen. Unter Umständen ergibt sich die Notwendigkeit einer Zweitpunktion. Die folgenden Zeitfenster ausgewählter Erkrankungen dienen als Anhaltspunkt, den Zeitpunkt der zweiten Punktion zu wählen:
Bei einigen Erkrankungen kann eine weitere Punktion erforderlich sein, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren. Detaillierte Hinweise zum Zeitpunkt weiterer Punktionen sind den Leitlinien der entsprechenden Krankheitsbilder zu entnehmen. Eine Beurteilung der Immunglobuline lässt sich am besten in der graphischen Darstellung der Quotientendiagramme nach Reiber, der Bestimmung der oligoklonalen Banden und Beurteilung der Antikörper-Spezifitätsindizes (ASI) erzielen (Reiber 1994, Reiber et al. 2001 und 2003). Hierbei können krankheitstypische Muster und krankheitstypische Verläufe beobachtet werden. Technische Bedingungen der Probenentnahme und -aufbereitung Die Liquorentnahme kann bei Raumtemperatur erfolgen. Der Transport des Liquors sollte unmittelbar nach Punktion in ein qualifiziertes Labor erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass bei Verdacht auf eine bakterielle Meningitis ein Teil des Liquors (2–5 ml) bei 37° C aufbewahrt werden muss. Liquorproben, bei denen eine PCR vorgenommen werden soll, sind in einem extra Gefäß aufzufangen. Die Bestimmung der Zellzahl muss unmittelbar nach der Punktion erfolgen. Hierbei sollte ein Zeitfenster von zwei Stunden nicht überschritten werden, da hiernach bereits autolytische Prozesse eingetreten sein können. Neben der Bestimmung der Zellzahl ist eine differenzielle Beurteilung der Zellen vorzunehmen. In Abhängigkeit der Fragestellung sollten außerdem Laktat- und Glukosegehalt bestimmt werden. Zur Bestimmung des aktuellen Zustandes der Blut-Hirn-Schranke ist die Bestimmung des Liquor-Serum-Quotienten des Albumins notwendig (Reiber 1994, Reiber et al. 2001). Das Serum-Liquor-Paar sollte zeitnah entnommen werden (Reiber et al. 2003). Als zeitliche Richtgröße empfehlen wir einen maximalen Abstand von 30 Minuten zwischen Abnahme des Liquors und des Serums. Bei Verdacht auf einen chronisch-entzündlichen Prozess empfiehlt sich die Bestimmung der oligoklonalen Banden. Hierbei handelt es sich um einen empfindlichen Nachweis einer intrathekalen IgG-Synthese. Mittlerweile gehört dieser Nachweis mit in die Diagnosekriterien der Multiplen Sklerose. Liquor und Serum sollten simultan entnommen werden und können bis zu einer Woche im Kühlschrank aufbewahrt werden. Ein Postversand ist möglich. Zur längeren Lagerung sollten die Proben bei -20 bis -70° C eingefroren werden. Hierbei muss allerdings damit gerechnet werden, dass in 20% oligoklonale Banden nicht mehr nachweisbar sind (Reiber et al. 2003/persönliche Mitteilung). Der Nachweis einer intrathekalen Ig-M- oder Ig-A-Synthese kann nicht durch die oligoklonalen Banden geführt werden. Für die Beurteilung empfiehlt sich hier die Analyse anhand des Quotientendiagramms nach Reiber (Reiber 1994, 2001) Bei der Bestimmung von Spezialmarkern (e. g. Demenzmarker) sollte vor der Punktion mit einem entsprechend qualifizierten Labor Kontakt aufgenommen werden, um die präanalystische Verfahrensweise zu besprechen. Hinweise zur Qualitätskontrolle finden sich auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und klinische Neurochemie: www.dgln.de. Verfahren zur KonsensbildungEndgültig verabschiedet durch die Autorengruppe am 01.11.2004. Kooperationspartner und Sponsoren Diese Leitlinie entstand ohne Einflussnahme oder Unterstützung durch die Industrie. Mögliche Interessenkonflikte sind in einer zentralen Datei der Webpage der deutschen Gesellschaft für Neurologie www.dgn.org abzurufen. ExpertengruppeD. Woitalla, Neurologische Universitätsklinik im St. Josef Hospital, Ruhr-Universität Bochum H. Przuntek, Neurologische Universitätsklinik im St. Josef Hospital, Ruhr-Universität Bochum Dr. S. v. Stuckrad-Barre, Klinik für Neurologie, J. W. Goethe Universität Frankfurt M. Otto, Neurologische Universitätsklinik Göttingen Federführend: Dr. D. Woitalla, Neurologische Universitätsklinik im St. Josef Hospital, Ruhr-Universität Bochum, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, Tel.: 0234–509–1 e-mail: Dirk.Woitalla@ruhr-uni-bochum.de
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Die in den Leitlinien verwendeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Empfehlungsstärken
Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der Evidenzstärke
die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen
Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder
ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die "Leitlinien" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen.
Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird,
darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass die Autoren große Sorgfalt
darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung
des Werkes entspricht. Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
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