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Was gibt es Neues?
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Definition, KlinikDer Hirnabszess ist eine lokale Infektion des Hirngewebes, die als fokale Enzephalitis („Zerebritis“) beginnt und sich im weiteren Verlauf langsam zu einer Eiteransammlung mit Bindegewebskapsel entwickelt (Britt u. Enzmann 1983, Kastenbauer u. Pfister 2003). Das zerebrale subdurale Empyem ist eine fokale Eiteransammlung im Subduralraum. Beim seltenen zerebralen epiduralen Abszess (Nathoo et al. 1999b) liegt der Eiter zwischen Dura und Periost. Im Subduralraum kann sich der Eiter (wie beim subduralen Hämatom) häufig flächig ausbreiten (Form des Empyems konvex-konkav; Nathoo et al. 1999a). Demgegenüber ist intrakraniell die Dura fest mit dem Periost verbunden, weshalb epidurale Abszesse in der Regel (wie epidurale Blutungen) eine bikonvexe Form haben. Intrakranielle Abszesse und Empyeme entstehen als Folge einer Keimverschleppung auf dem Blutweg oder von Nachbarschaftsprozessen ausgehend. Bei einem offenen Schädel-Hirn-Trauma oder nach neurochirurgischen Eingriffen können Erreger auch direkt nach intrakraniell gelangen. Die klinische Symptomatik des Hirnabszesses wird durch seine Lokalisation bestimmt. Das häufigste klinische Symptom ist der Kopfschmerz (ca. 80%), nicht selten vergesellschaftet mit Übelkeit und Erbrechen. Oft ist er verbunden mit dem Auftreten fokaler oder generalisierter epileptischer Anfälle (ca. 25–35%). Höheres Fieber ist nur in der Hälfte der Fälle vorhanden. Leichte Vigilanzminderungen und/oder neurologische Herdsymptome, beispielsweise eine leichte Hemiparese, werden bei 30–60% der Kranken angetroffen. Akute Einklemmungszeichen können bei raschen Verläufen das Krankheitsbild bestimmen. Zumeist entwickelt sich der Prozess allerdings subakut. DiagnostikNotwendigAls empfindlichster Routinelaborparameter zur Detektion des entzündlichen Prozesses gilt das C-reaktive Protein, das bei 80–90% der Patienten erhöht ist (Hirschberg u. Bosnes 1987, Grimstad et al. 1992, Wispelwey et al. 1997). Die entscheidende diagnostische Maßnahme ist das kraniale CT oder MRT. Der Nachweis von Gas im Herd ist pathognomonisch. Er gelingt allerdings nicht häufig. Die Applikation eines Kontrastmittels (KM) ermöglicht bei mehrdeutigen Nativbefunden erst die Diagnose und gibt Anhaltspunkte für das Alter des Prozesses. Das C-MRT ohne und mit Gadoliniumgabe ist in seiner Sensitivität dem CCT überlegen. Differenzialdiagnostisch am schwierigsten vom Hirnabszess abzugrenzen sind maligne Tumoren mit zentraler Nekrose, insbesondere Glioblastome. Neuere noch nicht überall verfügbare MR-Sequenzen, z. B. die Diffusionswichtung und die MR-Spektroskopie, werden hier voraussichtlich entscheidende Fortschritte bringen (Mishra et al. 2004). Es werden vier verschiedene Stadien der Abszessentwicklung unterschieden (die Stadieneinteilung wurde mittels CCT entwickelt, ist aber auf das C-MRT übertragbar): frühe „Zerebritis“ (unscharf begrenzte Hypodensität ohne oder mit geringer unregelmäßiger KM-Anreicherung), späte „Zerebritis“ (Hypodensität mit zentraler flauer ringförmiger KM-Anreicherung), frühe Kapselbildung (Hypodensität mit zentraler scharf begrenzter ringförmiger KM-Anreicherung), späte Kapselbildung (Kapsel bereits im Nativ-CCT als flaue Hyperdensität mit zentraler Hypodensität sichtbar, nach KM-Gabe scharf begrenzte ringförmige Anreicherung; Britt u. Enzmann 1983). Für die Erregeridentifikation sind die rasche Gewinnung von Abszessinhalt durch Punktion, Drainage oder Abszessexzision sowie Blutkulturen entscheidend. Das Abszessmaterial soll sofort mikroskopisch untersucht werden. Abhängig vom erwarteten Erreger kommen verschiedene Färbungen zum Einsatz (z. B. Gram, Ziehl-Neelsen, Giemsa, optische Aufheller). Der kulturelle Nachweis erfordert auch anaerobe Nährmedien. Es ist sinnvoll, einen Teil der Probe unmittelbar nach der Entnahme in ein supplementiertes Flüssignährmedium zu überführen. Weitere einzusetzende Medien sollen die Identifizierung von Mykobakterien oder Pilzen ermöglichen. Zum Nachweis nur schwer oder nicht kultivierbarer oder langsam wachsender Mikroorganismen (z. B. Mykobakterien) kann die Polymerasekettenreaktion (PCR) versucht werden. Das Anlegen von Blutkulturen vor Beginn der antibiotischen Behandlung darf nicht vergessen werden, um den/die Erreger auch dann identifizieren zu können, wenn die Anzucht aus dem Abszessmaterial misslingt. Andererseits ist es beim Hirnabszess und subduralen Empyem gefährlich, nur den in der Blutkultur nachgewiesenen Erreger zu therapieren: bei Mischinfektionen lassen sich insbesondere Anaerobier aus der Blutkultur nicht anzüchten. Für die Empfindlichkeitsbestimmung der Erreger ist der Reihenverdünnungstest mit Angabe der minimalen Hemmkonzentration (MHK) nötig. Die Fokussuche schließt Inspektion der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Untersuchung des Rachens und des Gehörgangs (HNO-ärztliche Konsiliaruntersuchung) sowie CT-Aufnahmen der Schädelbasis und von Nebenhöhlen, Mastoid und Mittelohr ein. Bei Verdacht auf einen von einer Infektion der Umgebung fortgeleiteten Abszess sollte die Fokussuche im Vorfeld des neurochirurgischen Eingriffs erfolgen, um eine einzeitige operative Sanierung von Fokus und Abszess zu ermöglichen. Sind Nachbarschaftsprozesse ausgeschlossen, muss an einen kardialen (cave: Endokarditis), pulmonalen, kutanen oder ossären Primärherd gedacht und entsprechende Zusatzuntersuchungen (transösophageale Echokardiographie, Röntgen-Thorax, Thorax-CT u. a.) durchgeführt werden. In der Regel nicht indiziertDie Liquoranalytik hat in den meisten Fällen für die Diagnostik des Hirnabszesses keinen besonderen Stellenwert. Die Liquorveränderungen sind unspezifisch (leichte bis mäßige Pleozytose, Proteinerhöhung). Leichte Pleozytosen kommen auch bei malignen Gliomen vor. Der Liquor kann selten auch normal sein. Für die Erregeridentifikation spielt die Liquordiagnostik keine Rolle, weil der Liquor in der Regel steril ist, solange der Abszess nicht in den Subarachnoidalraum durchgebrochen ist. Bei raumfordernden Abszessen ist die Liquorentnahme wegen der Gefahr der transtentoriellen und/oder zerebellären Herniation kontraindiziert. Erregerspektrum und EpidemiologieDie verursachenden Erreger variieren in Abhängigkeit von der Grunderkrankung. Die relative Häufigkeit der einzelnen Erreger des Hirnabszesses ist in Tabelle 1 aufgeführt. Typisch für den Hirnabszess sind Mischinfektionen aus aeroben und anaeroben Bakterien (Wispelwey et al. 1997). Bei ungeeigneter Behandlung des entnommenen Abszessinhalts wird die Häufigkeit von Infektionen mit Anaerobiern bzw. aeroben/anaeroben Mischinfektionen unterschätzt (Yoshikawa et al. 1975). Bei immunkompromittierten Patienten müssen auch Pilze (Aspergillus spp., Candida spp., Cryptococcus neoformans, Mucorales) als Erreger in Betracht gezogen werden. Liegt eine entsprechende Reise- oder Expositionsanamnese vor, können in seltenen Fällen Protozoen und Würmer einen Hirnabszess vortäuschen. Hier sind zu nennen: Entamoeba histolytica, Trypanosoma cruzi, Schistosoma spp., Echinococcus spp., Taenia solium, Paragonimus spp. Die fokal-nekrotisierende Toxoplasmoseenzephalitis ist in Ländern mit einer hohen HIV-Prävalenz und fehlender Primärprophylaxe eine häufige Manifestationsform der AIDS-Erkrankung. Die jährliche Inzidenz des Hirnabszesses liegt bei 0,3–1,3/100000. Die Einführung von Antibiotika in den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts verbesserte die Prognose des Hirnabszesses, der zuvor nahezu immer letal verlief, bereits erheblich. Die Fortschritte in der Diagnostik durch das CCT senkten die Letalität auf Werte von 5–15%. Durch die Anwendung sorgfältiger anaerober Kulturtechniken konnte gezeigt werden, dass
TherapieDas therapeutische Vorgehen bei nachgewiesenem oder vermutetem Hirnabszess wird bis heute kontrovers diskutiert. Randomisierte Studien, die verschiedene therapeutische Maßnahmen miteinander vergleichen, existieren nicht. Aus diesem Grund sind alle folgenden Empfehlungen mit dem Evidenzgrad C zu bewerten. Konservatives VorgehenEine alleinige Antibiotikatherapie zur Abszessbehandlung ist gerechtfertigt, wenn multiple, tief gelegene und/oder kleine Abszesse (< 3 cm Durchmesser) vorliegen. Im Stadium der frühen „Zerebritis“ – also vor Demarkierung des Abszesses im CCT mit Kontrastmittel – ist ein konservatives Vorgehen indiziert, um zusätzliche Gewebezerstörungen zu vermeiden. Die Entscheidung zur konservativen Therapie setzt voraus, dass
Die Identifikation des Erregers ist allerdings in diesen Fällen nur mittels Blutkulturen und/oder bei der Sanierung des Primärfokus möglich. Gegebenenfalls wird bei multiplen kleinen Abszessen ein oberflächlich gelegener Abszess punktiert, um den Erreger zu identifizieren. AbszessaspirationDie Vorteile der Abszessaspiration sind
Die stereotaktische Abszesspunktion ist auch für kleinere Herde mit tiefer Lokalisation und bei multiplen Abszessen geeignet. In den meisten Fällen ist die stereotaktische Aspiration des Hirnabszesses die Therapie der ersten Wahl. Sie steht allerdings für Notfalleingriffe nicht überall jederzeit zur Verfügung. Neuerdings werden alternativ zur Stereotaxie zunehmend ultraschallgesteuerte Aspirationen durchgeführt (Strowitzki et. al. 2001), die eine Abszesspunktion in Echtzeitbildgebung ermöglichen. Dies ist weniger aufwändig als die stereotaktische Punktion und berücksichtigt intraoperative Hirnverschiebungen. Die sog. free-hand-Aspiration kann in seltenen Fällen bei großen supratentoriellen Abszessen durchgeführt werden, wenn in der Notfallsituation eine Einklemmung droht oder bereits vorliegt und keine Zeit für eine stereotaktische Punktion bleibt. Das Verfahren ist gefährlich bei kleinen oder tief sitzenden Läsionen. Multilokuläre Abszesse sind zur freihändigen Punktion nicht geeignet. Offene Kraniotomie mit AbszessexzisionDie Abszessexzision – also die Entfernung mit Kapsel – ist indiziert, wenn
Die offene Exzision eines Abszesses ist nicht indiziert
Die Hirngewebsläsion, die beim Freipräparieren eines Abszesses entsteht, ist größer als die durch eine Abszesspunktion entstehende. Offene Abszessvakuation ohne KapselentfernungDie Eiterevakuation im Rahmen einer offenen Kraniotomie führt im Vergleich zur Abszessexzision mit Kapsel zu einer Verkürzung und Verkleinerung des Eingriffs und zu einer geringeren operationsbedingten Hirnparenchymschädigung ( Die Indikation zur offenen Operation des Hirnabszesses ist insbesondere bei kongenitalen Herzvitien sehr zurückhaltend zu stellen, da die Druckerhöhung im venösen System (Takeshita et al. 1997) eine erhebliche Blutungsneigung bedingen kann und oft eine rasche Antikoagulation vonnöten ist. Operatives Vorgehen beim zerebralen subduralen Empyem und beim zerebralen epiduralen AbszessZerebrale subdurale Empyeme treten in ca. 2/3 der Fälle ein- oder beidseitig über der Konvexität der Großhirnhemispheren auf, in ca. 1/3 im Interhemisphärenspalt als Falxempyem, teilweise als Kombination von beiden. Eine Lokalisation in der hinteren Schädelgrube ist selten (Piek 2003). Ein subdurales Empyem ist eine absolute Operationsindikation. Die alleinige antibiotische Therapie ist kontraindiziert. Bei frischen Empyemen werden mit der Aspiration durch mehrere Bohrlöcher mit nachfolgender Spülung des Subduralraums gute Ergebnisse erzielt (Bok u. Peter 1993, Steiger u. Reulen 1999) ( Sanierung eines StreuherdsDie Sanierung eines eventuell bestehenden Fokus soll möglichst früh, d. h. unmittelbar vor oder nach dem operativen Angehen des zerebralen Herdes erfolgen ( AntibiotikatherapieUm den Erreger anzüchten zu können, sollte die Abszesspunktion möglichst vor Beginn der ersten Antibiotikagabe stattfinden. Ist der neurochirurgische Eingriff nicht binnen kurzer Zeit durchführbar, muss mit einer empirischen antibiotischen Behandlung begonnen werden. Bezüglich der Penetration verschiedener Antibiotika in Hirnabszesse liegen nur begrenzte Informationen vor. Generell gilt, dass maximale Tagesdosen appliziert werden sollen, um ausreichende Konzentrationen im Abszessinhalt zu erreichen. Für Cefotaxim wurde eine zur Abtötung der meisten infrage kommenden aeroben Keime (Streptokokken, Pneumokokken, gramnegative Stäbchen) ausreichende Konzentration im Abszessinhalt nachgewiesen (Sjölin et al. 1991). Bei anaeroben Keimen wirkt das gut penetrierende Metronidazol bakterizid (Wispelwey et al. 1997). Dementsprechend ist die Kombination aus Cefotaxim (z. B. bei Erwachsenen 3 x 2–4 g/d i.v.) oder Ceftriaxon (z. B. 2 x 2 g/d i.v). plus Metronidazol (3 x 0,5 g/d i.v.) plus einem Staphylokokken-Antibiotikum (die MHKs der Cephalosporine der 3. Generation für zahlreiche oxacillinempfindliche Staphylokokken-Stämme sind relativ hoch) ( Die Antibiotikatherapie des Hirnabszesses erstreckt sich über 4–8 Wochen (C), je nach klinischem Verlauf, Abszesslage und -größe sowie nach Art des chirurgischen Vorgehens. CCT- bzw. C-MRT-Kontrollen erfolgen in Problemfällen kurzfristig. Für Patienten mit solitären Abszessen, die erfolgreich punktiert oder exzidiert wurden, sind CCT- bzw. C-MRT-Kontrollen alle 1–2 Wochen ausreichend (C). Eine verzögerte Rückbildung der Kontrastmittelanreicherung der in situ verbliebenen Abszesskapsel ist normal und kein Hinweis auf das drohende Rezidiv. Adjuvante TherapieDer Einsatz von Kortikosteroiden ist nach wie vor umstritten. Kortikosteroide stabilisieren die Blut-Hirn-Schranke und erschweren die Antibiotikapenetration in den Abszessinhalt (Kourtopoulos et al. 1983). Bei voll empfindlichen Erregern sind auch unter Dexamethasonapplikation ausreichende Antibiotikakonzentrationen im Abszessinhalt zu erreichen. Kortikosteroide (bei schwerem Ödem z. B. 40 mg Initialdosis, dann 3 x 8 mg/d Dexamethason; Piek 2003) sind ohne Zweifel indiziert, wenn
In mehreren neurochirurgischen Zentren werden Kortikoide, gestützt auf retrospektive Untersuchungen (Wallenfang et al. 1981), beim Hirnabszess routinemäßig verabreicht ( Antikonvulsive ProphylaxeDer häufigste neurologische Spätschaden nach Hirnabszess ist die Epilepsie, deren Häufigkeit mit 30–70% angegeben wird. Minimalinvasive Eingriffe bei der Abszesssanierung vermindern wahrscheinlich die Inzidenz einer residuären Epilepsie im Vergleich zur offenen Kraniotomie mit Abszessexzision. Auch wenn es keine Daten zur Verhinderung epileptischer Anfälle oder einer Epilepsie durch eine antikonvulsive Prophylaxe nach Hirnabszess und zerebralem subduralen Empyem gibt, wird von mehreren neurochirurgischen Autoren aufgrund der Häufigkeit epileptischer Anfälle in der akuten Phase bei supratentoriellen Abszessen und Empyemen eine zwei- bis dreiwöchige antikonvulsive Prophylaxe mit Phenytoin empfohlen (
ExpertengruppeProf. Dr. J. Behnke-Mursch, Abteilung Neurochirurgie, Zentralklinikum Bad Berka Prof. Dr. Dr. H. Eiffert, Medizinische Mikrobiologie, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. R. Nau, Abteilung Neurologie , Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. J. Piek, Abteilung Neurochirurgie, Universität Rostock Prof. Dr. H. W. Pfister, Abteilung Neurologie, Ludwig-Maximilians-Universität München Federführend: Prof. Dr. med. R. Nau, Neurologische Universitätsklinik, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen, Tel.: 0551–398455, Fax: 0551–398405 e-mail: rnau@gwdg.de Literatur1. Bok, A. P., J. C. Peter (1993): Subdural empyema: burr holes or craniotomy? A retrospective computerized tomography-era analysis of treatment in 90 cases. J. Neurosurg. 78, 574–578. 2. Britt, R. H., D. R. Enzmann (1983): Clinical stages of human brain abscesses on serial CT scans after contrast infusion. J. Neurosurg. 59, 972–989. 3. Deutschman, C. S., S. J. Haines (1995): Anticonvulsant prophylaxis in neurological surgery. Neurosurgery 7, 510–517. 4. Grimstad, I. A., H. Hirschberg, K. Rootwelt (1992): 99mTc-hexamethylpropylenenamine oxime leukocyte scintigraphy and C-reactive protein levels in the differential diagnosis of brain abscesses. J. Neurosurg. 77, 732–736. 5. Hirschberg, H., V. Bosnes (1987): C-reactive protein levels in the differential diagnosis of brain abscesses. J. Neurosurg. 67, 358–360. 6. Kastenbauer, S., H. W. Pfister (2003): Intrakranielle und spinale Abszesse. In: Therapie und Verlauf neurologischer Erkrankungen (eds. Brandt, T., J. Dichgans, H. C. Diener). Kohlhammer, Stuttgart, 499–512. 7. Kourtopoulos, H., S. E. Holm, R. Norrby (1983): The influence of steroids on the penetration of antibiotics into brain tissue and brain abscesses. J. Antimicrobial. Chemother. 11, 245–249. 8. Mishra, A. M., R. K. Gupta, R. S. Jaggi, J. S. Reddy, D. K. Jha, N. Husain, K. N. Prasad, S. Behari, M. Husain (2004): Role of diffusion-weighted imaging and in vivo proton magnetic resonance spectroscopy in the differential diagnosis of ring-enhancing cystic mass lesions. J. Comput. Assist. Tomogr. 28, 540–547. 9. Nathoo, N., S. S. Nadvi, J. R. van Dellen, E. Gouws (1999a): Intracranial subdural empyemas in the era of computed tomography: a review of 699 cases. Neurosurgery 44, 529–536. 10. Nathoo, N., S. S. Nadvi, J. R. van Dellen (1999b): Cranial extradural empyemas in the era of computed tomography: a review of 82 cases. Neurosurgery 44, 748–754. 11. Nau, R. (2000): Osmotherapy for elevated intracranial pressure – a critical reappraisal. Clin. Pharmacokinet. 38, 23–40. 1. Nau, R. (2001): Hirnabszess & Zerebrales subdurales Empyem und epiduraler Abszess. In: Infektionserkrankungen des Zentralnervensystems, 2. Aufl. (eds. Prange, H.u. A. Bitsch). Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, 267–276. 2. Piek, J. (2003): Intrakranielle Infektionen. In: Neurochirurgie (eds. Moskopp, D., H. Wassmann). Schattauer, Stuttgart. 3. Sabbatani, S., R. Manfredi, G. Frank, F. Chiodo (2004): Capnocytophaga spp. brain abscess in an immunocompetent host: problems in antimicrobial chemotherapy and literature review. J. Chemother. 16, 497–501. 4. Sjölin, J., N. Eriksson, P. Arneborn, O. Cars (1991): Penetration of cefotaxime and desacetylcefotaxime into brain abscesses in humans. Antimicrob. Agents Chemother. 35, 2606–2610. 5. Sonntag, J., D. Kaczmarek, G. Brinkmann, G. Kammler, H. H. Hellwege (2004): Subdurale gekammerte Abszesse nach neonataler Colimeningitits. Z. Geburtshilfe Neonatol. 208, 32–35. 6. Steiger, H. J., H. J. Reulen (1999): Manual Neurochirurgie. Ecomed-Verlag, Landsberg. 7. Strowitzki, M., K. Schwerdtfeger, W. I. Steudel (2001): Ultrasound-guided aspiration of brain abscesses through a single burr hole. Minim. Invasive Neurosurg. 44, 135–140. 8. Takeshita, M., M. Kagawa, S. Yato, M. Izawa, H. Onda, K. Takakura, K. Momma (1997): Current treatment of brain abscess in patients with congenital cyanotic heart disease. Neurosurgery 41, 1270–1278. 9. Wallenfang, T., H. J. Reulen, K. Schürmann (1981): Therapy of brain abscesses. In: Advances in Neurosurgery 9 (eds. Schiefer, W., M. Klinger, M. Brock). Springer, Berlin. 10. Wispelwey, B., R. G. Dacey, W. M. Scheld (1997): Brain abscess. In: Infections of the central nervous system, 2nd edition (eds. Scheld, W. M., R. J. Whitley, D. T. Durack). Lippincott-Raven, Philadelphia, 463–494. 11. Yoshikawa, T. T., A. W. Chow, L. B. Guze (1975): Role of anaerobic bacteria in subdural empyema. Report of four cases and review of 327 cases from the English literature. Am. J. Med. 58, 99–104.
Die in den Leitlinien verwendeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Empfehlungsstärken
Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der Evidenzstärke
die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen
Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder
ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die "Leitlinien" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen.
Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird,
darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass die Autoren große Sorgfalt
darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung
des Werkes entspricht. Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
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