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Was gibt es Neues?Neue Gesichtspunkte zur Therapie zeichnen sich nicht ab. Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
DefinitionDiplopie bei binokularem Sehen ist das klinische Leitsymptom einer Augenmuskelparese. Sie kann mit einer Lähmung der inneren Augenmuskeln und/oder einer Ptose und Exophthalmus einhergehen. Diplopie kommt auch bei zentralen Augenbewegungsstörungen vor (internukleäre Ophthalmoplegie, Skew deviation), die hier nicht berücksichtigt werden. Monokulare Doppelbilder sind selten und haben gewöhnlich andere als muskuläre oder nervale Ursachen (z. B. Astigmatismus, Korneaveränderungen, Katarakt). Differenzialdiagnostische Grobzuordnung (Klassifikation)Grundsätzlich ist (anamnestisch) zwischen angeborenen (z. B. Duane-Syndrom, Moebius-Syndrom) und erworbenen Störungen zu unterscheiden. Der bzw. die betroffene(n) Muskel(n) lassen sich durch Analyse der Doppelbilder in den verschiedenen Blickrichtungen in den meisten Fällen feststellen. Die Zuordnung zu einer Schädigung eines okulomotorischen Nervs gelingt aus dem Muster der betroffenen Muskeln: M. rectus lateralis (N. abducens); M. obliquus superior (N. trochlearis); übrige Augenmuskeln plus M. levator palpebrae mit oder ohne innere Augenmuskeln (N. oculomotorius). Dabei ist zu bedenken, dass Nervenschädigungen inkomplett und einzelne Muskeln verschieden stark betroffen sein können. Einzelmuskelparesen (z. B. Bulbusheber/-senker) kommen vor, auch bei mesenzephalen Läsionen (Ksiazek et al. 1989). Liegen die nachfolgend genannten Merkmale zusätzlich zur Diplopie vor, so sind zu erwägen
DiagnostikDie Untersuchung beginnt mit der Inspektion (Ausmaß der Ptose, Lidschwellung, Chemosis, Injektion der Konjunktiva und Sklera, Prüfung auf Exophthalmus/Enophthalmus, Bulbusstellung, Kopfhaltung). Es folgt die Prüfung der äußeren und inneren Augenmuskelfunktion, einschließlich des Abdecktests zur Bestimmung des betroffenen Augenmuskels oder Augenmuskelnervs. Die Konvergenzfunktion ist ebenso zu prüfen wie die Sakkadenfunktion. Anzuschließen ist eine genaue Funktionsprüfung der anderen Hirnnerven und ein genauer neurologischer Gesamtstatus. Im Einzelfall kommen weitere Untersuchungen in Betracht. So kann eine ophthalmologische und orthoptistische Untersuchung erforderlich sein mit Doppelbildanalyse, Schielwinkelanalyse, Bielschowsky-Test, Rot-Grün-Brille und Maddox-Test. Die Prüfung der N.-opticus-Funktion erfolgt perimetrisch und mittels VEP. Zur Prüfung der N.-trigeminus-Funktion stehen Blinkreflex und SSEP sowie der Masseterreflex (Prüfung der Nucleus-mesencephalicus-trigemini-Funktion) zur Verfügung. Neuromuskuläre Übertragungsstörungen lassen sich mittels Endplatten-Belastungstest mit Tensilontest, eventuell Einzelfaser-EMG erfassen. Die Pupillenfunktion kann pharmakologisch näher analysiert werden. Das Elektrookulogramm eignet sich zur Prüfung der Hirnstammfunktion. Die wichtigsten Labordaten sind: Entzündungsparameter (BSG, CRP), Immunparameter (ANA, ANCA usw.), Thyreoidea-Funktion (T3, T4, TSH, EPF). Je nach differenzialdiagnostischer Erwägung können eingesetzt werden: CW- und Duplex-Sonographie der Hals- und Gesichtsarterien sowie TCD, Orbita-Sonogramm, Liquoruntersuchung, Röntgen-Nativaufnahmen (Schädel, Schädelbasis, Orbita usw.), spezielle Bildgebung (CCT, MRT mit Kontrastmittelgabe) bis zur zerebralen Angiographie. Ziele und AnwendungsbereichDiese Leitlinie hat die Optimierung der Behandlung von Störungen der Augenmuskelfunktion bzw. der diese Augenmuskeln innervierenden Hirnnerven zum Ziel. Sie ist eine Fortentwicklung der Leitlinie der DGN (Diener und die Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie 2003). Diese Leitlinie wendet sich an Ärzte, die ambulante oder stationäre Patienten mit peripheren Augenmuskelstörungen behandeln. Zusammenfassung der EmpfehlungenDiagnostik: Störungen der Augenmuskeln oder der versorgenden Hirnnerven können sehr vielfältige Ursachen haben. Begleitsymptome, wie sie im Abschnitt „Differenzialdiagnostische Grobzuordnung“ aufgeführt sind, geben in den meisten Fällen den ätiologischen Hinweis. Die kausale Therapie richtet sich nach den Prinzipien, die in den speziellen diagnosebezogenen Leitlinien dargelegt sind. Unabhängig davon kommen die hier aufgezeigten Maßnahmen wegen störender Doppelbilder schon diagnostikbegleitend zur Anwendung. Therapie: Die Empfehlungen umfassen kurzfristig Maßnahmen, die gegen das Sehen von Doppelbildern gerichtet sind. Es handelt sich im Wesentlichen um die Vermeidung des beidäugigen Sehens (mit Klappen oder Brillenfolien das ganze Gesichtsfeld oder Teile davon betreffend) oder um die Verwendung von Prismengläsern oder -folien. Für die Langzeitperspektive kommen Schieloperationen in Betracht. Vorgehensweise und EvidenzenDie empfohlenen Maßnahmen haben sich aus der klinischen Praxis ergeben. Sie sind selbstevident, ihre Wirksamkeit ist unmittelbar vom Patienten zu erfahren. Ansätze für Effektivitätsstudien bieten sich nicht an. TherapieIm Vordergrund der Therapie steht, die Doppelbilder im Gebrauchsblickfeld zu beseitigen. Kurzfristig gelingt dies durch Abdecken eines Auges. Mittelfristig kommen Prismenfolien in Betracht, die sich aber für Verrollungsabweichungen nicht eignen. Langfristig steht die Augenmuskeloperation zur Verfügung. Abdeckung eines Auges mit Pflaster oder Folie auf dem Brillenglas ist vor allem bei Bulbusabweichungen mit stark blickrichtungsabhängigem Schielwinkel sowie bei Verrollung des Bulbus von Vorteil. Die Abdeckung sollte über längere Zeit erfolgen, der Verlauf wird dadurch bei Erwachsenen nicht ungünstig beeinflusst. Bei Kindern unter 10 Jahren ist wegen der Gefahr einer Sehschwäche bei langzeitiger Abdeckung desselben Auges tage- oder wochenweises Wechseln der abgedeckten Seite zu empfehlen. Bei Doppelbildern in nur einer Blickrichtung kommen segmentale Abdeckungen (Brillenglas) in Betracht. Prismengläser oder -folien sind bei horizontaler und vertikaler Schielabweichung optisch gut, wenn die Abweichung gering ist. Bei starken Abweichungen müssen Einschränkungen der optischen Abbildung in Kauf genommen werden. Wenn die Rückbildung oder Reinnervation abgeschlossen ist und die Schielstellung sich nicht mehr verändert, ist eine Schieloperation zu erwägen (Holmes u. Leske 2002). Nach Schieloperationen muss ein intensives Sehtraining erfolgen. Zur Therapie der Doppelbilder bei den verschiedenen erwähnten Grundkrankheiten wird auf die jeweiligen ätiologisch relevanten Leitlinien verwiesen (Myasthenie, Myositis, Kollagenosen, Sinusthrombose, AIDP, Neurolues, Borreliose, Liquorunterdruck-Syndrom, intrakranielles Aneurysma usw.). ExpertengruppeProf. Dr. H. C. Hopf, Neurologische Universitätsklinik Mainz Prof. Dr. D. Kömpf, Neurologische Universitätsklinik Lübeck Prof. Dr. F. Thömke, Neurologische Universitätsklinik Mainz Federführend: Prof. Dr. H. C.Hopf, Neurologische Universitätsklinik Mainz, Langenbeckstr.1, 55131 Mainz, Tel.: 06131/177194 e-mail: hopf@neurologie.klinik.uni-mainz.de Literatur1. Berlit, P., J. Reinhardt-Eckstein, K. H. Krause (1988): Die isolierte Abduzensparese. Fortschr. Neurol. Psychiat. 56, 32. 2. Bruyn, G. W., M. J. A. J. M. Hoes (1986): The Tolosa-Hunt syndrome. In: Rose, F. C. (ed.), Handbook of Clinical Neurology. Vol.. 48. Elsevier, Amsterdam, 291–307. 3. Diener, H. C. (2003): Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Thieme, Stuttgart S. 301–303. 4. Engel, A. G. (1994): Acquired autoimmune myasthenia gravis. In: Engel, A. G., C. Franzini-Armstrong (eds.), Myology. McGraw-Hill, New York, 1769–1806. 5. Holmes, J. M., D. A. Leske (2002): Long term outcome after surgical management of chronic sixth nerve palsy. J. Am. Ass. Ped. Ophthalmol. Strab. 6, 283–288. 6. Huber, A., D. Kömpf (1998): Klinische Neuroophthalmologie. Thieme, Stuttgart. 7. Kaminski, H. J., R. L. Ruff (1994): Endocrine ophthalmopathy. In: Engel, A. G., C. Franzini-Armstrong (eds.), Myology. McGraw-Hill, New York, 1738–1739. 8. Keltner, J. L., D. Satterfield, A. B. Dublin, B. C. P. Lee (1987): Dural and carotid cavernous sinus fistulas. Diagnosis, management, and complications. Opthalmology 94, 1585–1600. 9. Ksiazek, S., M. X. Repka, A. Maguire et al. (1989): Divisional oculomotor nerve paresis caused by intrinsic brainstem disease. Ann. Neurol. 26, 714–718. 10. Leigh, R. J., D. S. Zee (1999): The Neurology of the Eye Movements. Oxford University Press, New York. 11. Morgan-Hughes, J. A. (1994): Mitochondrial diseases. In: Engel, A. G., C. Franzini-Armstrong (eds.), Myology. McGraw-Hill, New York, 1610–1660. 12. Richards, B. W. et al. (1992): Causes and prognosis of 4278 cases of paralysis of the oculomotor, trochlear, and abducens cranial nerves. Am. J. Ophthalmol. 113, 489. 13. Rush, J. A., B. R. Younge (1981): Paralysis of cranial nerves III, IV, and VI. Arch. Ophthalmol. 99, 76. 14. Smith, C. H. (1998): Duane’s retraction syndrome. In: Miller, N. R., N. J. Newman (eds.), Walsh & Hoyt’s Clinical Neuroophthalmology Vol. 1. Williams & Wilkins, Baltimore. 15. Thömke, F. (2001): Augenbewegungsstörungen. Thieme, Stuttgart. 16. Thömke, F., L. Gutmann, P. Stoeter, H. C. Hopf (2002): Cerebrovascular brainstem diseases with isolated cranial nerve palsies. Cerebrovasc. Dis. 13, 147.
Die in den Leitlinien verwendeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Empfehlungsstärken
Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der Evidenzstärke
die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen
Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder
ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die "Leitlinien" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen.
Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird,
darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass die Autoren große Sorgfalt
darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung
des Werkes entspricht. Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
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