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Leitlinien der DGN - Neuroborreliose Drucken E-Mail
KAPITEL
Entzündliche und erregerbedingte Erkrankungen
Neuroborreliose
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Prof. Dr. Sebastian Rauer, Freiburg, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Was gibt es Neues?

  • In einer Meta-Analyse von 8 europäischen Studien unterschiedlicher Evidenzklasse (2 Klasse-II-Studien, 6 Klasse-III- bzw. Klasse-IV-Studien) mit insgesamt mehr als 300 Patienten mit definitiver Neuroborreliose zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied hinsichtlich des Behandlungserfolges zwischen einer oralen Doxycyclin-Therapie im Vergleich zur intravenösen Gabe von Penicillin G oder Ceftriaxon (Halperin et al. 2007).
  • Dem Nachweis des Chemokins CXCL 13 im Liquor kommt möglicherweise eine wichtige Bedeutung in der Diagnostik der Neuroborreliose zu (Rupprecht et al. 2005, 2006, 2007). Da jedoch prospektive Studien fehlen, kann die Bestimmung von CXCL 13 im Liquor noch nicht für die Routinediagnostik empfohlen werden.
  • Verbesserungen für die Serodiagnostik sind Suchtests (ELISAs), die das vorzugsweise nur in vivo exprimierte Protein VlsE oder die konservierte immundominante C 6-Region dieses Proteins enthalten (Wilske et al. 2007). Beim Bestätigungstest (Immunoblot) wurde über eine signifikant höhere Sensitivität des rekombinanten Line-Immunoblots gegenüber dem konventionellen Immunoblot für die Diagnostik der akuten Neuroborreliose berichtet (Goettner et al. 2005).
  • Die neue Spezies Borrelia spielmanii hat humanpathogenes Potenzial. Sie wurde bei 4 von 160 Hautisolaten (alle von Erythema migrans), aber bisher nicht bei Neuroborreliose (72 Liquorisolate) in Deutschland nachgewiesen (Fingerle et al. 2007).

Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

  •  Die Diagnose der Neuroborreliose ergibt sich aus der Kombination einer typischen klinischen Symptomatik, entzündlicher Liquorveränderungen und dem Nachweis einer intrathekalen Borrelien-spezifischen Antikörperproduktion (A).
  • Ceftriaxon, Cefotaxim und Penicillin G sind wirksam (A).
  • Doxycyclin ist ebenfalls wirksam (A), wobei uneinheitliche Ergebnisse bezüglich der notwendigen Dosierung vorliegen.
  • Langzeit- oder Dauerbehandlungen mit Antibiotika sind nicht zu empfehlen (A).
  • Die Entität eines „Post-Lyme-Disease-Syndroms“ mit unspezifischen Beschwerden ist nicht belegt.
  • Die Borrelienserologie sollte nur bei begründetem klinischem Verdacht auf eine Borrelienätiologie durchgeführt werden. Unspezifische Symptome sind dagegen keine Indikation für eine Borrelienserologie, da der prädiktive Wert eines positiven serologischen Befundes hier sehr gering ist (A).
  • Nicht geeignet zur Labordiagnostik der Lyme-Borreliose sind folgende Tests (A):
    - Lymphozyten-Transformationstest (LTT),
    - „Visual Contrast Sensitivity Test“ (VCS-Test oder „Graustufentest“),
    - Antigennachweis im Liquor oder Urin,
    - PCR aus Serum und Urin,
    - Nachweis einer erniedrigten CD 57-positiven/CD 3-negativen Lymphozytensubpopulation.

 

Herausgegeben von der Kommission "Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie"
     
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Aus: H. C. Diener, N. Putzki: "Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Neurologie", Georg Thieme Verlag, 4. überarb. Auflage 2008
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