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Leitlinien der DGN - Alkoholdelir Drucken E-Mail
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Alkoholdelir
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Federführend
PD Dr. Matthias Maschke,
Trier,
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Was gibt es Neues?

Seit dem Erscheinen der letzten Auflage haben sich für die Therapie des Alkoholdelirs keine grundlegenden Neuigkeiten ergeben. Clomethiazol ist weiterhin das in Deutschland zumindest in psychiatrischen und neurologischen Einrichtungen am häufigsten verwendete Medikament zur Behandlung des Alkoholdelirs. Benzodiazepine werden vor allem in der intensivmedizinischen Behandlung auf anästhesiologischen und interdisziplinären Stationen verwendet, wobei die Möglichkeit der intravenösen Gabe der entscheidende Vorteil ist. Die vorliegende Leitlinie wurde aktualisiert und hinsichtlich der Evidenzklassen und Empfehlungsstärken auch im Hinblick auf die Gegebenheiten in der Schweiz und Österreich vervollständigt. So sind z. B. Clomethiazol und Chlordiazepoxid in Österreich nicht zugelassen.

Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

  • Die Diagnose Alkoholdelir setzt eine genaue klinische und ggf. apparative Diagnostik voraus, damit organische Hirnerkrankungen, die ebenso das Bild des deliranten Syndroms bieten, nicht verkannt werden (A).
  • Das unvollständige Delir, das sog. Prädelir (vegetative Symptomatik oder Halluzinationen), ist mit oralen GABA-ergen Substanzen zu behandeln: Clomethiazol, Benzodiazepine (A). Bei milder Ausprägung ist ein 6-tägiges Regime mit Carbamazepin möglich (B).
  • Beim Vollbild des Delirs sind Benzodiazepine und Clomethiazol, bevorzugt in symptomgetriggerter Dosis (d. h. entweder nach etablierten Skalen wie CIWA-Ar oder anhand von Herzfrequenz, Blutdruck, Tremor), gut wirksam (A), die Kombination mit einem Neuroleptikum, z. B. Haloperidol, ist zu empfehlen (A).
  • Sehr schwere Verläufe machen eine parenterale Therapie auf der Intensivstation notwendig. Untersucht sind die Kombinationen Diazepam/Haloperidol und Midazolam/Haloperidol (A). Zusätzlich kann Clonidin gegeben werden (B).
  • Adjuvante Therapie des vollständigen Delirs mit einer adäquaten Flüssigkeitszufuhr (bis 4000 ml unter ZVD-Kontrolle) (B), Magnesium (Magnesiumcitrat oder Magnesiumaspartathydrochlorid 3 × 100 mg) (B) sowie Vitamin B1 (initial 100 mg i. v. oder i. m., danach 1–3 × 100 mg p. o.) (B).
  • Behandlungsversuche des Delirs mit Alkohol sind kontraindiziert (A).

 

 

 

Herausgegeben von der Kommission "Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie"
Leitlinien Cover.jpg

Aus: H. C. Diener, N. Putzki: "Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Neurologie", Georg Thieme Verlag, 4. überarb. Auflage 2008
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