Banner

Home Leitlinien online Inhalte A-Z
Leitlinien der DGN - Diagnostik und apparative Zusatzuntersuchungen bei Kopfschmerzen Drucken E-Mail
KAPITEL
Kopfschmerzen und andere Schmerzen
Diagnostik und apparative Zusatzuntersuchungen bei Kopfschmerzen
Information
Mehr zu
dieser Leitlinie
Volltext
Download als PDF
Clinical Pathway
Download als PDF
Federführend
PD Dr. Arne May, Hamburg,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Navigation

Leitlinien-
Navigator

Inhalte Kapitel
Inhalte A-Z
Startseite Leitlinien
Vorwort 4. Auflage
Vorwort 1. Auflage
Legende
Hinweis
Suche
English Versions
 

 

Was gibt es Neues?

  • Zerebrale Bildgebung ist indiziert zusätzlich zu den schon bekannten Indikationen und Risikogruppen bei Kopfschmerzen, die eine Zunahme bei Belastung und Valsalva-Manöver zeigen (Detsky et al. 2006).
  • Patienten, die eine Bildgebung erhalten, haben nach 3 Monaten, nicht aber nach einem Jahr, eine signifikant geringere Angst vor einem Tumor und
  • sie verursachen wegen einer geringeren Überweisungsanzahl signifikant weniger Kosten (Howard et al. 2005).
  • Erforderlich ist eine Ausschlussdiagnostik bei der Erstmanifestation aller unter Punkt 3 (trigeminoautonome Kopfschmerzen) und 4 der IHS-Klassifikation gelisteten primären Kopfschmerzen, wie dem primären Donnerschlagkopfschmerz (thunderclap headache), dem Kopfschmerz bei sexueller Aktivität oder dem primären Hustenkopfschmerz.

Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

Während bei schon langjährig bestehenden, konstanten und nach den Kriterien der IHS gut einordenbaren primären Kopfschmerzen eine kraniale Bildgebung in der Regel nicht erforderlich ist (A), sollte sie in den folgenden Fällen erfolgen:

  • Erstmanifestation einer Kopfschmerzerkrankung mit untypischem Charakter (B)
  • Atypischer klinischer Verlauf (A)
  • Zunehmende Schmerzintensität oder sich ändernder Schmerzcharakter bei bekanntem Kopfschmerzsyndrom (B)
  • Zusätzliches Auftreten neurologischer Symptome/Ausfälle (A)
  • Angst des Patienten (nicht bei Patienten mit Phobie) vor schwerwiegenden zugrunde liegenden Erkrankungen wie Tumoren etc. (B)

Bei typischer Klinik und normalem neurologischem Befund ist die Wahrscheinlichkeit von irrelevanten Zufallsbefunden höher als die Wahrscheinlichkeit, einen behandlungswürdigen Befund zu erheben (A). Wenn eine Bildgebung erfolgt, ist abhängig von der Verdachtsdiagnose und dem Zeitverlauf eine kranielle Kernspintomographie meist dem CCT vorzuziehen. Wenn ein CCT durchgeführt wird (meist zum Ausschluss einer akuten Blutung oder Darstellung der knöchernen Schädelbasis), ist eine Kontrastmittelgabe meist entbehrlich (B).
Bei Kopfschmerzen ist ein EEG nur bei vermuteter Assoziation mit einem epileptischen Geschehen indiziert (A). EVOPs, Blinkreflex, autonome Testung, Algesiometrie, NLGs und EMG sind zur Diagnostik von primären Kopfschmerzen nicht geeignet (B), sie sind jedoch zur Untersuchung symptomatischer Kopfschmerzen häufig nötig. Das Gleiche gilt für die transkranielle Doppler-/Duplexsonographie. Eine extrakranielle Doppler/Duplexsonographie ist zum Ausschluss eines Dissekates ggf. sinnvoll (A), wobei hier die Kernspintomographie mit fettsuprimierten Sequenzen sensibler ist.

 

Herausgegeben von der Kommission "Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie"
     
Leitlinien Cover.jpg  

Aus: H. C. Diener, N. Putzki: "Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Neurologie", Georg Thieme Verlag, 4. überarb. Auflage 2008
> direkt bei Amazon.de bestellen