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Leitlinien der DGN - Vaskuläre Demenzen Drucken E-Mail
KAPITEL
Degenerative Erkrankungen
Vaskuläre Demenzen 
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Federführend
Prof. Dr. Gerhard F. Hamann,
Wiesbaden, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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Was gibt es Neues?

Eine Übersichtsarbeit eines internationalen Expertengremiums hat eine sehr nützliche Stellungnahme zu Diagnose- und Studienkriterien entwickelt, die in Zukunft weitgehende Beachtung finden werden dürfte (Hachinski et al. 2006).


Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

  • Die wichtigsten Kriterien für die Diagnose einer vaskulären Demenzform sind die ADDTC- und die NINDS-AIREN-Kriterien. Die vaskuläre Demenz (VAD) ist keine Erkrankung und kein Syndrom, sondern ein Oberbegriff. Grundlage der Beschreibung, Diagnose und Therapie vaskulärer Demenzformen ist die Zuordnung jedes Falles zu den unterschiedlichen, pathophysiologisch abgrenzbaren Unterformen vaskulärer Demenzursachen.
  • Eine bildgebende Untersuchung sollte bei allen Patienten mit Verdacht auf eine Demenz erfolgen. Die nichtkontrastangehobene, native CCT kann genutzt werden, um chirurgisch zu therapierende Ursachen und (ausgeprägtere) vaskuläre Läsionen zu erfassen (A). Wenn keine Kontraindikationen vorliegen, sollte wegen der höheren Spezifität eine MRT-Untersuchung mit den Sequenzen T1, T2 und FLAIR (auch koronar und transversal-anguliert zur Beurteilung der Hippokampusformation) erfolgen (A).PET- und SPECT-Untersuchungen sollten diagnostisch unklaren Fällen vorbehalten bleiben. Sie sollten auf der Grundlage klinischer und struktureller bildgebender Untersuchungen, nicht aber als einzige bildgebende Untersuchung veranlasst werden (A).
  • Die Therapie umfasst:
    - Maßnahmen der Neurorehabilitation,
    - die Behandlung der vaskulären Grundkrankheit und der vaskulären Risikofaktoren (insbesondere der Hypertonie) (A),
    - die Sekundärprophylaxe weiterer vaskulärer Ereignisse (A),
    - die nichtmedikamentösen Behandlung sowie die psychiatrische und internistische Begleittherapie (B),
    - die spezifische Pharmakotherapie, ohne spezifische Zulassung in dieser Indikation (A).
    Aufgrund aktueller Studien kann ein Therapieversuch mit Memantin, Donepezil, Galantamin oder Rivastigmin bei leichten bis mittelschweren Formen gleichermaßen erfolgen (B).

 

Herausgegeben von der Kommission "Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie"
     
Leitlinien Cover.jpg  

Aus: H. C. Diener, N. Putzki: "Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Neurologie", Georg Thieme Verlag, 4. überarb. Auflage 2008
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